St. Anna KöthenDie katholische Kindertagesstätte

Gesetzliche Grundlage

Die Betreuung der Kinder in unserer Einrichtung erfolgt gemäß dem „Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt“ (Kinderförderungsgesetz – KiFöG).

Verbindliche Grundlage der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Kindertageseinrichtung ist das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. Insbesondere liegt unser Schwerpunkt hier in der Sprach- und Bewegungsförderung.

Die Umsetzung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention verstehen wir als einen verbindlichen Auftrag. Nach ihnen richten wir uns bei der Konzeption unserer Arbeit wie auch in ihrer Praxis.

Maßgebend für unsere Arbeit sind die für Kindertageseinrichtungen geltenden Gesetze auf Bundes- und Länderebene.

Für unsere Erziehungs- und Bildungsarbeit stellt das Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt eine normative Bezugsgröße dar.

Aktuelles

http://www.st-maria-koethen.de/